Mittwoch, 14. September 2011

Die elf goldenen Regeln des Forderungsmanagements


Das Portal existenzgruender.de des Wirtschaftsministeriums hat elf Tipps für ein erfolgreiches Forderungsmanagement zusammengestellt:

1. Bonität prüfen
Prüfen Sie die Bonität Ihres Kunden vor dem Abschluss von Lieferverträgen. Räumen Sie keinen Kredit ein, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist.

Tipp: Bonitätsauskünfte erhalten Sie von den Wirtschaftsauskunfteien, zum Beispiel von Creditreform oder von Schufa.

2. Zahlungsziele einräumen
Bieten Sie Ihrem Kunden Anreize, möglichst schnell zu zahlen. Größere Kreditbeträge sollten Sie absichern, zum Beispiel über Bankbürgschaften.

Rechnen Sie außerdem die Kosten in den Angebotspreis mit ein, die Ihnen durch den Lieferantenkredit entstehen.

3. Abschläge fordern
Seit dem 1. Januar 2009 werden durch das Forderungssicherungsgesetz die Rechte von Unternehmern gestärkt.

Demnach können Sie Abschlagszahlungen von Ihrem Kunden fordern, wenn Sie Werksleistungen erbringen. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Wertzuwachs, den der Kunde durch Ihre Leistung erlangt hat.

4. Bauhandwerker schützen
Das Forderungssicherungsgesetz schützt auch den Subunternehmer gegenüber dem Bauträger. 


Tipp:  9. Jahresforum Forderungsmanagement IS-U/CCS vom 12-14 Dez 2011 im Meliá Berlin - weitere Infos hier.
  
So wird die Vergütung des Bauhandwerkers bereits dann fällig, wenn der Bauherr die Leistung des Subunternehmers abgenommen hat. Der Generalunternehmer muss die Leistung nicht gesondert abnehmen.

5. Rechnungen stellen
Sie sollten unverzüglich Ihre Forderung in Rechnung stellen, wenn Sie Ihre vereinbarte Leistung erbracht haben.

Zählen Sie dabei alle erbrachten Leistungen auf – und verlangen Sie nur die vereinbarten Preise.

6. Zahlungseingänge überwachen
Überwachen Sie Zahlungsbeträge und -termine genau. Verlangen Sie von Ihrem Kunden, dass er pünktlich zahlt. Und liefern Sie selbst auch pünktlich.

7. Mahnwesen organisieren
Nach dem Gesetz fälliger Zahlungen geraten Schuldner 30 Tage nach Eingang der Rechnung in Verzug – auch ohne Mahnung.

Trotzdem sollten Sie Ihren Kunden an das Begleichen der Rechnung erinnern. Prüfen Sie aber vor der ersten Mahnung, ob Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbracht haben.

8. Ein- und Auszahlungen planen
Planen Sie nicht ein, dass Ihre Kunden pünktlich zahlen. Ermitteln Sie daher die durchschnittliche Zahlungsfrist Ihrer eigenen Forderungen – und kalkulieren Sie diese bei Ihrer Finanzplanung ein.

9. Forderungen finanzieren
Schöpfen Sie Ihre Forderungsbestände nicht vollständig aus.

Eher sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank sprechen, wie Sie mögliche Außenstände finanzieren können. Sie werden nicht mehr so leicht Kredite erhalten, wenn Ihr Unternehmen einmal zahlungsunfähig ist.

10. Hilfe annehmen
Nehmen Sie externe Hilfe in Anspruch, wenn Ihre Mahnungen nicht erfolgreich sind. Teilen Sie dies Ihrem Kunden in einer weiteren schriftlichen Mahnung mit.

Zahlt der Kunde daraufhin noch immer nicht, beauftragen Sie ein Inkasso-Institut mit dem Einfordern offener Beträge.

11. Factoring betreiben
Beim Factoring tritt ein Unternehmen seine Außenstände an ein anderes Unternehmen (Factor) ab, welches die Forderungen des Vertragspartners übernimmt. Damit muss der Factor allein für das Inkasso-Verfahren sorgen.

Allerdings lassen sich Factoring-Institute diese Risiken bezahlen. Daher sollten Sie Kosten und Risiken vorher gegeneinander abwägen. 


Möchten Sie näheres zum Forderungsmanagement erfahren? Hier bekommen Sie kostenlose Whitepaper, Artikel, Interviews und Präsentationen:  
http://bit.ly/forderungsmanagement-downloads

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen